Auszug
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§ 3 Zweck
1. Der Verein verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „Steuerbe-
günstigte Zwecke“ der Abgabenord-
nung. Zweck des Vereins ist die
Förderung des Sports, sowie Pflege
des Brauchtums und von Traditionen.
2. Der Zweck des Vereine wird verwirk-
licht insbesondere durch
- Regelmäßiges sportliches Schies-
sen auf dem eigenen Schießstand
- Vereinswettkämpfe, Pokalwett-
kämpfe, Teilnahme an Wettkämpfen
auf Kreisebene und darüber hin-
aus
- Tragen der Schützenkleidung auf
Schützenfesten sowie zu fest-
lichen Anlässen
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